Abwarten in Expense Management-Genehmigungen verwenden
Tipp
Dieser Artikel ist für Genehmiger.
Die Abwarten-Funktion ermöglicht es Genehmigern, ein Expense-Dokument vorübergehend zur Nachverfolgung zu kennzeichnen, ohne den Genehmigungsworkflow zu unterbrechen. Dies ist hilfreich, wenn zusätzliche Erläuterungen oder Dokumentation erforderlich sind, der Genehmigende das Dokument aber nicht sofort genehmigen oder ablehnen möchte.
Ein Dokument auf Abwarten setzen
Genehmiger können ein Dokument über Business Central oder das Continia Web-Genehmigungsportal auf Abwarten setzen.
Business Central
- Suchen Sie in Business Central (
) nach Genehmigungseinträge - Expense Management und wählen Sie dann den entsprechenden Link aus. - Wählen Sie das Dokument aus, das Sie auf Abwarten setzen möchten.
- Klicken Sie in der Aktionsleiste auf Auf Abwarten setzen.
Das Continia Web Approval Portal
- Öffnen Sie im Web Approval Portal das Dokument, das Sie auf Abwarten setzen möchten.
- Klicken Sie in der Aktionsleiste auf Auf Abwarten setzen.
Abwarten in Ihrem Workflow nutzen
Unabhängig davon, welche Methode Sie gewählt haben, um ein Dokument auf Abwarten zu setzen, erfolgt der nächste Schritt in Business Central. Auf der Beleg-Karte erscheinen unter Allgemein Ihre Initialen im Feld Auf Abwarten. Hierdurch können Buchhalter und andere Prüfer auf einen Blick erkennen, wer das Dokument auf Abwarten gesetzt hat.
Um die Aktion zu dokumentieren, wird außerdem automatisch ein Kommentar mit relevanten Details (siehe folgendes Beispiel) im Abschnitt Kommentare am Ende des Dokuments hinzugefügt.
| Herkunft | Kommentar | Erstellt von | Erstelldatum und Zeit |
|---|---|---|---|
| Genehmigungsbemerkung | Ich muss etwas überprüfen | ADM | 14-01-2025 16:20 |
Hinweis
Das Abwarten eines Dokuments verhindert nicht die weitere Bearbeitung. Das Dokument kann weiterhin genehmigt, wieder geöffnet, zwangsweise genehmigt und gebucht werden. Die Abwartefunktionalität dient als interne Anmerkung für die Nachverfolgung und nicht dazu, den Workflow zu blockieren.
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