Managing Electronic Documents in Austria

In Austria, you can send electronic documents via email or through the PEPPOL eDelivery Network.

Im Jahr 2014 hat die österreichische Bundesregierung die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Der österreichische XML-Standard für elektronische Rechnungen, bekannt als ebInterface, wurde in verschiedenen Versionen übernommen und erfreut sich nach wie vor einer breiten Akzeptanz. Während ebInterface überwiegend für die inländische elektronische Rechnungsstellung verwendet wird, kommt Peppol vor allem bei der grenzüberschreitenden Rechnungsstellung zum Einsatz.

In der folgenden Tabelle sind der aktuelle Regulierungsstand und die Zukunftsaussichten für die Sektoren B2G, B2B und B2C (Business-to-Consumer) dargestellt.


TransaktionsartAktueller RegulierungsstatusRegulatorischer Ausblick
B2GSeit 2014 ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend.

Das Peppol BIS3-Format ist ein akzeptiertes Format und eine akzeptierte Methode für die elektronische Rechnungsstellung.

Checkmark Unterstützt von Document Capture.1
Checkmark Unterstützt von Document Output.2
Es werden keine Änderungen erwartet.
B2BEs gibt keine entsprechende Gesetzgebung.

Checkmark Unterstützt von Document Capture.1
Checkmark Unterstützt von Document Output.2
Es werden keine Änderungen erwartet.
B2CEs gibt keine entsprechende Gesetzgebung.Es werden keine Änderungen erwartet.

  1. Document Capture kann Peppol BIS 3.0 über das Continia Delivery Network empfangen. Document Capture kann ebInterface-Dateien per E-Mail und nicht über das Continia Delivery Network empfangen.
  2. Document Output unterstützt das Senden von Peppol BIS 3.0-Rechnungen und -Gutschriften, jedoch keine Dokumente im ebInterface-Format.

Zusätzliche Informationen

Über das österreichische Wirtschaftsserviceportal (USP) kann der private Sektor elektronische Rechnungen authentifizieren und sich mit dem öffentlichen Sektor vernetzen, ausschließlich im ebInterface-Format. Für in Österreich tätige lokale Unternehmen ist die Nutzung des USP kostenfrei.

Die Bundesbehörden in Österreich akzeptieren keine Papierrechnungen oder per E-Mail übermittelte Rechnungen im PDF-Format mehr.

Für den Versand von PDF-Dateien an das B2B-Segment in Österreich besteht keine Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Zertifikate/Signaturen.