Nachträgliches Ausgleichen von Sach-OPs
Nachträglicher Ausgleich
Wenn Sie Posten nicht beim Erfassen der Buchungen ausgleichen möchten, können Sie das auch noch nach dem Buchen durchführen. Rufen Sie dazu die Sachposten auf.
Wählen Sie den Ausgleichsposten und führen Sie die Funktion Posten ausgleichen aus. Es öffnet sich der Sachpostenausgleich. Setzen Sie in die Posten, die Sie ausgleichen wollen, die Ausgleichs-ID und rufen Sie dann die Funktion Ausgleich buchen auf.
Ausgleich aufheben
Wenn Sie bereits geschlossene Posten wieder öffnen wollen, nutzen Sie die Funktion Ausgleich aufheben. Wählen Sie einen Posten, für den Sie den Ausgleich aufheben wollen, und rufen Sie dann die Funktion auf. Es werden Ihnen alle Posten angezeigt, die an dem entsprechenden Ausgleich beteiligt waren. Sofern Sie den Ausgleich nach Prüfung tatsächlich aufheben wollen, wählen Sie danach im Sachpostenausgleich aufheben die Funktion Ausgleich aufheben.
Im Ergebnis sind die Posten wieder offen. Zusätzlich werden, wie auch beim Aufheben von Ausgleichen der Debitoren- bzw. Kreditorenposten, Ausgleichsbuchungen erzeugt.